Grundsätzlich werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, also bei Vorliegen einer seelischen Erkrankung, und die Therapie von einem Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz durchgeführt wird.
Trotz des wachsenden Bedarfs an Therapieplätzen werden in Berlin jedoch keine neuen Kassensitze geschaffen. Die Krankenkassen sind dennoch verpflichtet, Ihnen bei Vorliegen einer Indikation psychotherapeutische Leistungen anzubieten. Wenn Sie dringend eine Behandlung benötigen und keinen zeitnahen Platz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis beantragen.
Wir stellen gemeinsam den Antrag auf Kostenerstattung für eine außervertragliche Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen auf den Antrag für die Vorgespräche und innerhalb von 5 Wochen auf den Antrag für die Therapie reagieren. Gemäß dem Gesetz zur Genehmigungsfiktion können Sie davon ausgehen, dass die Kasse die Kosten übernimmt, falls sie nicht rechtzeitig antwortet. Sobald die Kostenerstattung bewilligt ist, können wir mit den probatorischen Sitzungen beginnen.
Dazu sind folgende Schritte notwendig:
Schritt 1: Terminservicestelle – Sprechstunde
Rufen Sie die Terminservicestelle (TSS) unter der Nummer 116117 an oder buchen Sie online einen Termin für eine Sprechstunde auf kvberlin.de.
Lassen Sie sich in der Sprechstunde einen sogenannten PTV 11-Bogen mit einem Dringlichkeits-/Überweisungscode ausstellen (Hinweis: dieser ist nur 2-4 Wochen gültig).
Dokumentieren Sie die Sprechstunde im Absagenprotokoll, falls kein Therapieplatz angeboten wurde.
Schritt 2: Terminservicestelle – Probatorik
Rufen Sie innerhalb von zwei Wochen erneut die Terminservicestelle unter 116117 an oder buchen Sie online einen Termin auf kvberlin.de mithilfe Ihres Dringlichkeits-/Überweisungscodes für Probatorik-/Kennenlerngespräche.
Schritt 3: Kassentherapeut*innen kontaktieren
Kontaktieren Sie parallel zur Vereinbarung von Sprechstunde und Probatorik mindestens zehn ärztliche oder psychologische Psychotherapeut*innen mit Kassensitz. Diese finden Sie auf kvberlin.de. Die meisten sind am besten per E-Mail oder Anrufbeantworter erreichbar. Wenn Sie innerhalb einer Woche keine Antwort auf Ihre Therapieplatzanfrage erhalten, können Sie diesen Kontakt als "Absage" oder "kein Platz" im Absagenprotokoll dokumentieren.
Schritt 4: Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen
Um ein "Systemversagen" nachzuweisen, ist es wichtig, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung (beispielsweise AOK, Barmer) bereits parallel zu den Schritten 1-3 die Chance hatte, Sie bei Ihrer Suche zu unterstützen. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, berichten Sie von Ihrer erfolglosen Suche und fragen Sie, was die Krankenkasse benötigt, um eine Kostenerstattung in Betracht zu ziehen (am besten schriftlich bestätigen lassen). Dokumentieren Sie das Gespräch und lassen Sie sich den Namen geben.
Schritt 5: Termin beim Arzt/Ihrer Ärztin
Neben den Schritten 1-4 zur Nachweisführung eines "Systemversagens" ist es wichtig, einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung (<- KLICK) von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (idealerweise einem Psychiater, falls verfügbar) einzuholen. Die Dringlichkeitsbescheinigung sollte die zeitnahe Notwendigkeit einer Psychotherapie unterstreichen, da dies ein weiteres Kriterium für das Vorliegen eines "Systemversagens" ist.