Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen üblicherweise übernommen. Je nach Versicherung oder individuellen Tarifen kann jedoch die Anzahl der erstattbaren Therapiesitzungen variieren. Es empfiehlt sich daher, bei Ihrer Versicherung zu erfragen, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt orientiert an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen ist zumeist problemlos. Sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen, ist empfehlenswert.
Wie bei den privaten Versicherungen, erfolgt die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie für Beihilfeberechtigte orientiert an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:innen
Eine psychotherapeutische Behandlung ist als Eigenleistung möglich. Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).