Erstgespräch
Zunächst wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dieses Erstgespräch dient dazu, sich über das Anliegen des/der Patient*in bzw. der Bezugspersonen zu unterhalten und sich einen gegenseitigen ersten Eindruck zu verschaffen. Zudem können Formalitäten geklärt werden.
Kennenlernphase (Probatorik)
Wenn die Zusammenarbeit weitergehen soll, folgen nach dem Erstgespräch vier bis fünf weitere Termine, um sich noch besser kennen zu lernen und mehr über das Anliegen zu erfahren. Es wird meinerseits geprüft ob eine Psychotherapie sinnvoll ist. Am Ende dieser sogenannten probatorischen Phase wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie begonnen wird.
Therapie
Wöchentlich finden ein bis zwei Termine (à 50 Minuten) mit dem/der Patient*in statt. Bei Kindern werden zumeist ein- bis zweimal monatlich Gespräche mit Eltern bzw. den Bezugspersonen geführt. Bei Jugendlichen wird gemeinsam entschieden, ob Termine mit den Bezugspersonen stattfinden sollen. Therapien dauern in der Regel ein halbes Jahr bis zwei Jahre. In dieser Zeit können Hausbesuche oder Besuche in der Schule sinnvoll sein.
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut unterliege ich vom ersten Kontakt an der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.
Sprechstunde
Eine psychotherapeutische Sprechstunde ist Versicherten der gesetztlichen Krankenkasse vorbehalten. Jedoch sind diagnostische Einschätzungen sind im Rahmen einer Probatorik üblich. Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt zu mir auf.